Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse

Pflegegrade und Leistungen

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich der Leistungen seitens der Pflegekassen zusammengestellt.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung oder Fragen zur Verfügung!

Folgende Leistungen stehen Ihnen in Abhängigkeit des Pflegegrades zu:

Pflegegeld:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Geldleistungen ambulant 332€ 573€ 765€ 947€
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Das Pflegegeld wird allen Pflegedürftigen ausgezahlt, welche zuhause von Ihren Angehörigen gepflegt werden. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es dazu gedacht, den Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Wie hoch die Zahlung des Pflegegeldes ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Pflegesachleistungen:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Sachleistung ambulant 761€ 1.432€ 1.778€ 2.200€
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Pflegesachleistungen hingegen werden ausgezahlt, wenn bei der Pflege im häuslichen Bereich, ohne private Pflegeperson, ein professioneller Pflegedienst zur Versorgung des Pflegebedürftigen hinzugezogen wird. Dieses Geld soll dazu dienen, die Grundpflege durch einen professionellen Pflegedienst sicher zu stellen.

Kombinationsleistungen

Auch besteht die Möglichkeit der Kombileistungen, sprich, man bezieht Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, verbraucht jedoch nicht die gesamte Summe des Pflegegrades.

Dies ist möglich um die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen abzustimmen.

Wenn eine Kombileistung bezogen wird, bedeutet dies, dass sich das Pflegegeld in diesem Maß vermindert, in dem der Wert der Pflegesachleistung zunimmt.

Ein Rechenbeispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 2 macht mit einem Pflegedienst einen Vertrag über bestimmte Leistungen, welche vom Pflegedienst übernommen werden sollen:
Für die morgentliche Grundpflege die der Pflegebedürftige beziehen will, veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 500 € im Monat.

Für den Pflegegrad 2 hat man einen Anspruch auf insgesamt 761,00 €. Die Rechnung von 500 € entspricht einer Auslastung von 65,7 Prozent der Pflegesachleistung. Das heißt, ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 34,3 Prozent des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung 316 € im Monat. 34,3 Prozent dieses Pflegegeldes sind 113,87 € im Monat.

Der Pflegebedürftige erhält somit insgesamt 613,87 € im Monat für seine Pflege, wobei ihm 113,87 € davon von der Pflegeversicherung zukommen, die er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.

Entlastungsleistungen:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 125€ 125€ 125€ 125€ 125€
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Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier werden für einige Stunden in der Woche einige Aufgaben übernommen, um den Angehörigen das Kraft tanken zu ermöglichen.