Kostenübernahme in der Pflege
Wir beraten Sie gerne!
Seit Jahren werden die Schattenseiten des bundesdeutschen Gesundheits- und Sozialsystems kritisiert. Vor allem die ambulante Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ist geprägt von undurchsichtigen Zuständigkeiten und zahlreichen Schnittstellen. Es entwickelte sich im Laufe der Jahre ein undurchschaubares System für die pflegebedürftigen Personen und deren Angehörige. Die Pflege kann sich folglich sehr schnell zu einem undurchschaubaren und kostspieligen Abenteuer entwickeln.
Wir, der ambulante Pflegedienst Petra Stangl, möchten dieser Entwicklung entgegenwirken und vermeiden, dass Sie im Regen stehen gelassen werden. Wir unterstützen Sie zielgerichtet und setzen uns gerne mit Ihren Fragen und Ängsten auseinander.
Ambulanter Pflegedienst Stangl
Bayerwaldstraße 18
94209 Regen
09921 2217
09921 9713557
info@ambulanter-pflegedienst-stangl.de
Übersicht der Kostenträger in der häuslichen Pflege:
Wir beraten Sie gerne individuell und zielgerichtet
Kostenübernahme durch die Pflegekasse (elftes Sozialgesetzbuch)
- Stellt Finanzmittel zur Verfügung
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Fördert pflegende Angehörige
- Beratung
Kostenübernahme durch die Krankenkassen (fünftes Sozialgesetzbuch)
- Sicherstellung ärztlich verordneter Therapien
- Arzneimittel
- Verbandsmittel
- Hilfsmittel
- Rollator, Rollstuhl, etc.
- nach Genehmigung der Kassen
Kostenübernahme durch die Sozialhilfe (zwölftes Sozialgesetzbuch)
- Hilfe zur Pflege
- Grundsicherung im Alter
Privatanteil
Bei der gesetzliche Pflegeversicherung handelt es sich um eine Teilkasko-Versicherung, somit ist oftmals noch ein geringer Teil der Kosten selbst zu tragen.